Code of Virginia, § 19.2-368.20. Special order of escrow.
A. Any proceeds or profits received or to be received directly or indirectly, except property that may be forfeited to the Commonwealth pursuant to §§ 19.2-386.15 through 19.2-386.31, by a defendant or a transferee of that defendant from any source, as a direct or indirect result of his crime or sentence, or the notoriety which such crime or sentence has conferred upon him, shall be subject to a special order of escrow.
B. Income from the defendant’s employment in a position unrelated to his crime or the notoriety which such crime has conferred upon him but obtained through the assistance of or rehabilitative training by correctional or mental health programs or personnel shall not be subject to a special order of escrow under this section, and nothing in this section shall be construed to prohibit or hinder the return of property belonging to victims of crime to its rightful owners. Any proceeds from a contract relating to a depiction or discussion of the defendant’s crime in a movie, book, newspaper, magazine, radio or television production, or live entertainment or publication of any kind shall not be subject to a special order of escrow unless an integral part of the work is a depiction or discussion of the defendant’s crime or an impression of the defendant’s thoughts, opinions, or emotions regarding such crime.
C. Upon petition of the attorney for the Commonwealth filed at any time after conviction of such defendant or his acquittal by reason of insanity and after notice to the interested parties, a hearing upon the motion and a finding for the Commonwealth, for good cause shown, any circuit court in which the petition is filed shall order that such proceeds be subject to a special order of escrow.
1. The petition shall be filed in the circuit court of the jurisdiction where the defendant was convicted or acquitted by reason of insanity.
2. The petition shall set forth in general terms the causes for entry of the special order of escrow, and be signed by the attorney for the Commonwealth.
3. Upon the filing of the petition, the clerk shall forthwith issue a warrant directed to the sheriff or other law-enforcement officer of the county or city, commanding him to take the property into his possession and hold the same subject to further proceedings in the cause. If for any cause the warrant was not executed, other like warrants may be successively issued until one is executed. The officer serving the warrant shall take the property into his possession and forthwith return the warrant and report to the clerk in writing.
4. Any person concerned in interest may appear and make defense to the petition, which may be done by answer on oath.
5. When the case is ready for trial, such issues of fact as are made by the pleadings, or as the court may direct, the court shall determine the whole matter of law and fact.
6. Expenses and costs incurred in the proceedings shall be paid as the court, in its discretion, shall determine; except that no costs shall be adjudged against the Commonwealth.
An order issued under this section shall require that the defendant and the person with whom the defendant contracts pay to the Division any proceeds due the defendant under the contract and the proceeds shall be placed in a special escrow account for the victims of the defendant’s crime.
1990, c. 549; 1992, c. 681; 2006, c. 414.
Auf Deutsch:
Gesetzbuch des Commonwealth von Virginia § 19.2-368.20: Besondere Anordnung der Hinterlegung
A. Alle Erlöse oder Gewinne, die ein Angeklagter oder ein Rechtsnachfolger oder Zahlungsempfänger dieses Angeklagten aus irgendeiner Quelle als direkte oder indirekte Folge seiner Straftat oder Verurteilung oder der Berühmtheit, die diese Straftat oder Verurteilung ihm verliehen hat, direkt oder indirekt erhalten hat oder erhalten wird, mit Ausnahme von Vermögenswerten, die gemäß §§ 19.2-386.15 bis 19.2-386.31 dem Staat verfallen können, unterliegen einer besonderen Hinterlegungsanordnung.
B. Einkünfte aus einer Beschäftigung des Angeklagten in einer Position, die nicht mit seiner Straftat oder der Berühmtheit, die diese Straftat ihm eingebracht hat, zusammenhängt, sondern durch die Unterstützung oder rehabilitierende Ausbildung durch Strafvollzugsprogramme oder psychiatrisches Personal erzielt wurde, sind nicht Gegenstand einer besonderen Anordnung der Hinterlegung nach diesem Abschnitt, und nichts in diesem Abschnitt ist so auszulegen, dass es die Rückgabe von Eigentum, das Opfern von Straftaten gehört, an ihre rechtmäßigen Eigentümer verbietet oder behindert. Erlöse aus einem Vertrag, der sich auf die Darstellung oder Erörterung der Straftat des Angeklagten in einem Film, einem Buch, einer Zeitung, einer Zeitschrift, einer Rundfunk- oder Fernsehproduktion oder einer Live-Unterhaltung oder -Veröffentlichung jeglicher Art bezieht, unterliegen nicht der besonderen Anordnung eines Treuhänders, es sei denn, ein wesentlicher Bestandteil des Werks ist die Darstellung oder Erörterung der Straftat des Angeklagten oder ein Eindruck der Gedanken, Meinungen oder Gefühle des Angeklagten in Bezug auf diese Straftat.
C. Jedes Bezirksgericht („Circuit Court“) kann, auf Antrag des Anwalts des Commonwealth, der jederzeit nach der Verurteilung des Angeklagten oder seinem Freispruch wegen Unzurechnungsfähigkeit gestellt werden kann, nach Benachrichtigung der betroffenen Parteien, einer Anhörung über den Antrag einberufen. Wenn gute Gründe vorliegen, kann irgendeines Bezirksgericht in dem der Antrag gestellt wurde, anordnen, dass der Erlös einer besonderen Hinterlegungsanordnung unterliegt.
- Der Antrag ist bei dem Bezirksgericht zu stellen, in dessen Bezirk der Angeklagte verurteilt oder wegen Unzurechnungsfähigkeit freigesprochen wurde.
- In dem Antrag sind die Gründe für den Erlass der besonderen Hinterlegungsanordnung in allgemeiner Form darzulegen; sie ist vom Anwalt des Commonwealth zu unterzeichnen.
- Nach Einreichung des Antrags stellt der Gerichtsvollzieher unverzüglich einen an den Sheriff oder einen anderen Vollzugsbeamten des Bezirks oder der Stadt gerichteten Haftbefehl aus, der ihn anweist, das Eigentum in seinen Besitz zu nehmen und es vorbehaltlich des weiteren Verfahrens in der Sache zu behalten. Wurde der Haftbefehl aus irgendeinem Grund nicht vollstreckt, können nacheinander weitere gleichartige Haftbefehle ausgestellt werden, bis einer vollstreckt ist. Der Beamte, der den Haftbefehl zustellt, nimmt die Gegenstände in seinen Besitz, gibt den Haftbefehl unverzüglich zurück und erstattet dem Gerichtsvollzieher schriftlich Bericht.
- Jede Person, die ein Interesse hat, kann erscheinen und sich gegen den Antrag verteidigen, was durch eine eidesstattliche Antwort geschehen kann.
- Wenn die Sache zur Verhandlung reif ist, entscheidet das Gericht über alle Tatsachen, die sich aus den Schriftsätzen ergeben oder die das Gericht anordnen kann.
- Die im Verfahren entstandenen Auslagen und Kosten werden nach dem Ermessen des Gerichts gezahlt; dem Staat werden jedoch keine Kosten auferlegt.
Eine nach diesem Abschnitt erlassene Anordnung verlangt, dass der Beschuldigte und die Person, mit der der Beschuldigte Verträge abschließt, alle dem Beschuldigten aus dem Vertrag zustehenden Erlöse an die Abteilung zahlen, und die Erlöse werden auf ein spezielles Treuhandkonto für die Opfer der Straftat des Beschuldigten eingezahlt.
1990, c. 549; 1992, c. 681; 2006, c. 414.
Leave a Reply